
Gipfel Zytig – Das Organ für den Tourismus im Prättigau, in der Landschaft Davos und im Albulatal sowie im Engadin
GIPFEL ZYTIG LESEN
ENGADINER GIPFEL LESEN
Heute Sonntag aktuell
(Seit 30 Jahren Ihre Gipfel Zeitung)
HCD: Das nächste Heimspiel wird eine Meisterprüfung
P. Bereits am Dienstagabend empfangen die Davoser mit Meister Servette den nächsten harten Brocken. Die Genfer hatten am Samstag, nach zuletzt zwei Niederlagen, gegen Ajoie einen Heimsieg gefeiert. Aber mit zwei Siegen aus den ersten fünf Meisterschaftspartien kann auch der Meister, genau wie der HCD, nicht wirklich zufrieden sein. Deshalb wird die Partie HC Davos- Genève-Servette HC zwar nicht gerade wegweisend für die Saison sein, aber eine in dieser Phase der Qualifikation doch sehr wichtige Affiche.
Apropos: Der Kauf einer Dauerkarte würde sich auch jetzt noch auszahlen.Vorteile:
• jetzt noch 24 Heimspiele in der Qualifikation und eventuelle
Pre-Playoff-Spiele inklusive.
• Allfällige Pre-Playoff-Spiele inklusive.
• Playoff-Spiele sind inklusive.
• Vorkaufsrecht auf Kombi-Dauerkarten Meisterschaft/Spengler Cup.
• Take a Friend-Ticket inklusive. Laden Sie pro Dauerkarte einen Freund gratis an ein Meisterschafts-Spiel ein.
Ardez/Sent: Zwei vermisste Jäger tot aufgefunden
K. Im Unterengadin sind am Donnerstagabend zwischen 21 und 22 Uhr Uhr zwei Jäger als vermisst gemeldet worden. Beide wurden in ihrem Jagdgebiet tot aufgefunden. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft klärt die Kantonspolizei die Umstände dieser Todesfälle.
Ein 74-jähriger Jäger kehrte am Donnerstagabend nicht wie vereinbart von der Jagd zurück. Als die Angehörigen ihn nicht erreichen konnten, schlugen sie Alarm und suchten nach ihm. Der Vermisste wurde gegen 22 Uhr von seinem Sohn in der Val Sampuoir in Ardez tot aufgefunden.
Als in Sent ein Jäger von seinen Jagdkameraden vermisst wurde, leitete die Kantonspolizei eine grossangelegte Suchaktion ein. Drei Bergretter-Teams des Schweizer Alpen-Club SAC mit zwei Flächensuchhunden suchten in der Val d' Uina und über das Rojental von Italien aus nach dem 58-Jährigen. Am Freitagmorgen, kurz nach 8 Uhr, wurde der Vermisste im Gebiet La Stüra auf einer Höhe von rund 2600 mü.M. tot aufgefunden.
Landquart: Verkehrsunfall - Zeugenaufruf
K. Am Mittwochvormittag ist es in Landquart zu einer Kollision von zwei Fahrzeugen gekommen. Die Kantonspolizei sucht Zeugen.
Eine 75-jährige Automobilistin fuhr um zirka 10 Uhr von der Bahnhofstrasse kommend auf der Deutschen Strasse in Richtung Igis. Gleichzeitig fuhr eine 32-Jährige Fahrzeuglenkerin von der Zollstrasse kommend in Richtung Deutsche Strasse, um ebenfalls in Richtung Igis zu fahren. Bei der Verzweigung der beiden Strassen kam es zu einer Kollision der Fahrzeuge. Dabei entstand ein Sachschaden von rund fünftausend Franken. Zur Klärung des Unfallhergangs werden Personen gesucht, die Angaben zum Verkehrsunfall machen können. Diese melden sich bitte beim Verkehrsstützpunkt Nord in Chur, Telefon 081 257 75 80.
Lavin: Tödlicher Bergunfall am Piz Linard
K. Am Sonntagvormittag ist es am Piz Linard zu einem Bergunfall gekommen. Eine Alpinistin stürzte rund 200 Meter ab. Sie konnte nur noch tot geborgen werden.
Die 44-jährige Alpinistin befand sich zusammen mit ihrem Lebenspartner von der Linardhütte kommend am Südostgrat im Aufstieg zum Piz Linard. Nach ersten Erkenntnissen stürzte sie um 10:30 Uhr kurz vor dem Gipfel auf einer Höhe von rund 3330 mü.M. rund 200 Meter in die Tiefe. Die Rega-Ärztin konnte nur noch den Tod der Abgestürzten feststellen. Die Bergung wurde in Zusammenarbeit der Rega mit zwei Rettungsspezialisten Helikopter (RSH) durchgeführt. Zur Betreuung des unverletzten Lebenspartners wurde das Care-Team Grischun aufgeboten. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft ermittelt die Alpinpolizei der Kantonspolizei den genauen Hergang des Bergunfalls.
IBK beantragt Streichung der Negativplanung bei der Wasserkraft
AK. Die IG Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) hat sich innert Frist zum Kantonalen Richtplan Energie vernehmen lassen. Neben einer Erhöhung der von der Wasserkraft künftig erwarteten Energiemengen beantragt die IBK insbesondere die Streichung der im Richtplan vorgesehenen Negativplanung
in Bezug auf die Gewässerstrecken.
Die IBK erachtet die auf die einzelnen Gewässerstrecken vorgesehene Negativplanung als gesetzeswidrigen Eingriff in die in Graubünden gemäss Bündner Wasserrecht bei den Gemeinden liegende Wasserhoheit. Sie ist zudem auch
sachlich unnötig, müssen doch vor der Realisierung von neuen wie auch bei wesentlichen Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen im Kanton Graubündeneine Vielzahl von gesetzlichen und politischen Hürden überwunden werden.
Es werden daher ohnehin nur jene Projekte realisiert, welche diese zahlreichen hohen Hürden überwinden können. Die Beurteilung, ob ein Gewässer künftig genutzt werden kann oder nicht, ist eine derart komplexe Fragestellung, welche unmöglich mit einer Beurteilung in der Schnelle und aus der Ferne abschliessend beantwortet werden kann. Unrealisierbare Projekte werden auch ohne Negativplanung
irgendwann gestoppt. Die heutige Praxis bei der Realisierung von
Wasserkraftanlagen hat sich bestens bewährt und sollte darum keinesfalls geändert oder sogar behindert werden.
Eine Festlegung, welche Gewässer im Kanton Graubünden künftig genutzt werden können und welche nicht, darf keinesfalls Gegenstand des kantonalen Richtplanes sein, zumal die Wasserhoheit im Kanton Graubünden ausschliesslich bei
den Gemeinden liegt. Die Gemeinden müssen autonom über den Schutz oder die Nutzung ihrer Gewässer entscheiden können.
Der vorgesehene kantonale Richtplan Energie hebelt die Wasserhoheit der Gemeinden aus und es stellt sich somit die Frage, ob die Stossrichtung dieses Teiles des kantonalen Richtplans Energie nicht dem Bündner Recht widerspricht.
Rückruf von Denner: ASC Forellenfilets geräuchert 100g & ASC Pfeffer Forellenfilets
P. Vom Rückruf betroffen sind die Produkte ASC Forellenfilets geräuchert, 100g à CHF 2.40 und ASC Pfeffer Forellenfilets, 100g à CHF 2.40. Im Rahmen der Selbstkontrolle wurden Listerien nachgewiesen. Es besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung, weshalb die Produkte nicht konsumiert werden sollten. Die Produkte können in jeder Denner Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Der Verkaufspreis wird erstattet.
Im Rahmen der Selbstkontrolle wurden in den Produkten ASC Forellenfilet geräuchert, 100g à CHF 2.40 und ASC Pfeffer Forellenfilets, 100g à CHF 2.40 Listerien nachgewiesen. Listerien können gesundheitliche Konsequenzen haben. In Einzelfällen könnten nach dem Verzehr des Produkts grippeartige Symptome (Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit) auftreten. Schwangeren Frauen sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen die beschriebenen Symptome auftreten, wird empfohlen, sofort einen Arzt aufzusuchen.
Betroffene Artikel:
ASC Forellenfilet geräuchert, 100g à CHF 2.40 und
ASC Pfeffer Forellenfilets, 100g à CHF 2.40
Art der Gefahr: Es besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung durch Listerien
Verbrauchsdatum:
ASC Forellenfilet geräuchert mit MHD: 16.09.23, 19.09.23, 23.09.23 und 26.09.23
ASC Pfeffer Forellenfilets mit MHD: 16.09. 23
Betroffene Verkaufsstellen: Alle Denner Verkaufsstellen
Massnahmen zur Vermeidung: Die Kundschaft ist gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren.
Für weitere Auskünfte können sich die Kundinnen und Kunden an den Denner Konsumentendienst wenden.
Telefonnummer 0848 99 66 33 und info@denner.ch

Streckensperrungen
zwischen Davos Platz und Filisur
Jeweils Montag und Dienstag, 18./19. und 25./26. September, wird die Strecke Davos Platz – Filisur der Rhätischen Bahn (RhB) für den Zugsverkehr gesperrt. Damit werden weitere Zeitfenster geschaffen, um unter anderem die Aufräumarbeiten aus der Luft, zur Beseitigung des massiven Baumwurfes, den ein Unwetter am 18. Juli 2023 im Wald oberhalb der Bahnstrecke zwischen Davos Monstein und Davos Wiesen verursacht hatte, durchzuführen. Die Gemeinde Davos, die RhB und Heli Swiss als ausführendes Unternehmen haben sich aus Sicherheitsgründen für die Schliessung der Bahnstrecke während des Abtransports der Bäume mittels Helikopter ausgesprochen.
Es verkehren Bahnersatzbusse Davos Platz – Filisur – Davos Platz. Reisende von Davos Platz nach St. Moritz/Thusis/Chur steigen in Filisur auf die RhB um. Reisende von St. Moritz/Thusis nach Davos Platz reisen mit dem Zug bis Filisur und steigen dort auf den Bahnersatzbus nach Davos Platz um. Reisende werden gebeten, den Online-Fahrplan zu konsultieren.
EWD senkt für 2024 die Strompreise
FB. Gute Nachrichten für alle Davoserinnen und Davoser – im 2024 kostet der Strom der EWD Elektrizitätswerk Davos AG in der Grundversorgung weniger als im 2023. Dies, obwohl die Abgaben 2024 deutlich steigen.
Nach turbulenten zwei Jahren während der Energiekriese hat sich der Strommarkt kontinuierlich beruhigt, ist aber immer noch auf einem hohen Niveau. Mit der optimalen Umsetzung der EWD-Beschaffungsstrategie, den eigenen Wasserkraftwerken und der Beteiligung an den Albula-Landwasser-Kraftwerken kann der Energiepreis 2024 für alle Kundengruppen gesenkt werden. Aufgrund der kontinuierlichen Investitionen und dem effizienten Betrieb im Netz können die Netznutzungstarife auf dem Niveau von 2023 gehalten werden.
Neben der Energie und der Netznutzung beeinflussen die weiter gegebenen Abgaben den Strom-preis. Diese steigen im kommenden Jahr deutlich an. Die neu eingeführte Abgabe «Winterre-serve» beträgt für die Kundinnen und Kunden 1.2 Rappen pro Kilowattstunde. Nach dem Ausset-zen der Konzessionsabgabe durch die Gemeinde Davos im 2023 wird diese im 2024 wieder durch die EWD AG erhoben. In Summe werden die Abgaben im 2024 von 2.76 Rp./kWh auf 4.25 Rp./kWh (exkl. MWST) steigen.
Die individuelle Preissenkung variiert je nach Verbrauchsprofil für jeden Kunden. Ein durchschnittli-cher Familienhaushalt mit 4 Personen und einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden (El-Com H4 exkl. MWST) zahlt insgesamt im 2024 rund CHF 92.00 (- 6.5%) weniger für den Strom. Bei einem Kleinbetrieb (ElCom C2, exkl. MWST) mit einem jährlichen Stromverbrauch von 30'000 kWh beträgt die Preissenkung rund 10%.
Anpassung Rückliefertarif
Die Berechnung des jährlichen Rückliefertarifes ist gesetzlich geregelt und wird gemäss Energiever-ordnung Artikel 12 vergütet. Die EWD AG wendet weiterhin diese Berechnungsmethode an. Neu wird dem Produzenten mindestens der jeweils gültige Energiepreis in der Grundversorgung im Lie-ferjahr vergütet. Diese Regelung wird rückwirkend per 01.01.2023 umgesetzt. Somit erhalten alle Produzenten, welche Strom ins Netz der EWD AG einspeisen, mindestens den aktuellen Energie-preis 2023 in der Höhe von 18.1 Rp./kWh.
Die neuen Strompreise 2024 mit dem Strompreisrechner sind auf www.ewd.ch ersichtlich.
Sie feiern heute Geburtstag
Wir gratulieren herzlich

Adrian Weber

Daniela Geronimi

Ana

Hitsch Kessler

Andrin Zenklusen

Ewald Schemeth