Gipfel Zytig – Das Organ für den Tourismus im Prättigau, in der Landschaft Davos und im Albulatal sowie im Engadin


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Heute Samstag aktuell

 

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Menschliche Spuren

entlang der Ova dal Fuorn

NATURAMA-Vortrag: Mittwoch, 16. Juli, 20:30,

im Auditorium Schlossstall in Zernez

 

P. Seit der Gründung des Schweizerischen Nationalparks vor 111 Jahren ist die Nutzung des Parkgebiets durch den Menschen weitestgehend zum Stillstand gekommen. Das war nicht immer so. Zwar waren die Abgelegenheit und Unzugänglichkeit durchaus Gründe, warum der Nationalpark ausgerechnet entlang der Ova dal Fuorn gegründet wurde. In früheren Zeiten wurden aber auch in diesem Gebiet Alpen Wälder und verschiedene Rohstoffe durch den Menschen genutzt. Zudem spielten die Verkehrswege über den Ofenpass und den Passo di Fraéle über Jahrhunderte eine wichtige Rolle. Spuren dieser menschlichen Aktivitäten finden sich vielerorts noch heute. In diesem Vortrag folgen wir ihnen bis in die Steinzeit zurück und erhalten Einblicke in die vorparkzeitliche Nutzung des Gebiets.

 

Referenten: Thomas Reitmaier, Dr., Kantonsarchäologe, Martin Gamon, Archäologe, Raphael Sele, Archäologe, Archäologischer Dienst Graubünden

 

Stromunterbrüche:

EWD appelliert an die Sorgfaltspflicht

 

K. Als Folge der regen Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet von Davos kommt es regelmässig zu Stromausfällen, die bei Grabarbeiten durch Schäden an erdverlegten Kabeln verursacht werden. Das ist nicht nur ärgerlich für alle Betroffenen, und es kann für Personen gefährlich sein, sondern es erfüllt auch einen entsprechenden Straftatbestand. Die EWD AG appelliert daher an die Sorgfaltspflicht der Unternehmer und erwägt in solchen Fällen künftig Strafanzeige zu erstatten.

 

Kabelschäden mit Versorgungsunterbrüchen infolge Grabarbeiten kommen regelmässig vor. Davon sind meist auch Kunden der EWD AG betroffen. Ein höchst unbefriedigender Zustand, auch weil bei einer Verletzung von Kabel Personen zu Schaden kommen können. «Wir müssen hier den Kopf für Störungen der Versorgung hinhalten, die wir nicht zu verantworten haben. Kommt dazu, dass damit die von uns hoch gehaltene Versorgungssicherheit beeinträchtigt wird und sogar Personen gefährdet sind», erklärt Andy Kollegger, der Vorsitzende der EWD-Geschäftsleitung. 

Im vergangenen Jahr wurden die in Davos tätigen Baufirmen zweimal schriftlich auf Ihre Sorgfaltspflicht aufmerksam gemacht. Diese besteht darin, dass bei Grabarbeiten vorgängig bei der EWD AG Auszüge aus Katasterplänen angefordert oder abgeholt werden müssen. Die genaue Lage von allfällig auf den Plänen im Bauperimeter vorhandenen Leitungen müssen vor Baubeginn durch Mitarbeitende der EWD AG angezeichnet werden. «Wir gehen davon aus, dass diese Vorgaben nicht mit schlechter Absicht missachtet werden», so Kollegger, «aber es mangelt vielfach am Bewusstsein für die vorhandene Sorgfaltspflicht und die möglichen Folgen werden offenbar unterschätzt».

Das Strafgesetzbuch kennt denn für die fahrlässige Beeinträchtigung der Versorgung mit Strom oder Wärme auch einen eigenen Straftatbestand. Art. 239 StGB stellt Handlungen unter Strafe, die den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Strom oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage vorsätzlich oder fahrlässig hindern, stören oder gefährden. Fahrlässig verursachte Kabelschäden sind von diesem Tatbestand erfasst.

Trotz aktiver Bestrebungen seitens EWD ist eine Besserung der Situation nicht feststellbar. Im Gegenteil, sie verschärft sich aufgrund der regen Bautätigkeit. Die EWD AG prüft daher, bei künftigen Stromausfällen infolge Beschädigung eines Kabels durch Grabarbeiten die Einreichung einer Strafanzeige. Ebenso ist die EWD AG mit der Gemeinde in Kontakt mit dem Ziel, dass in den Baubewilligungen künftig explizit auf die Strafbestimmungen aufmerksam gemacht wird.

Ganz verhindern lassen sich solche unerwünschten Vorkommnisse nicht, aber sie sollen dank verschiedener Massnahmen auf ein Minimum reduziert werden.

 

Malans: Fahrraddiebstähle

Zeugenaufruf

 

 K. In der Nacht von Sonntag auf Montag sind in Malans drei mutmassliche Fahrraddiebe geflüchtet. Die Kantonspolizei Graubünden sucht Zeugen.

 

Am Montag gegen 01:15 Uhr stellte ein Anwohner in Malans in der Küragasse drei Personen fest, die Fahrräder in einen grauen moldawischen Kleintransporter verluden. Als er diese ansprach, flüchteten sie zu Fuss in Richtung Jeninserstrasse. Bei der anschliessenden Fahndung durch die Kantonspolizei konnten die drei nicht festgestellt werden.

Personen, die in jener Nacht Verdächtige oder Feststellungen dazu gemacht haben, melden sich bitte beim Polizeistützpunkt Montalin in Landquart, Telefon 081 257 66 60.

 

 

Malans: Fische verendet

Zeugenaufruf

 

 K. Am Mittwoch ist es in den frühen Morgenstunden in Malans zu einem Fischsterben in einer Fischzucht gekommen. Dies als Folge einer Sachbeschädigung auf einer Baustelle. 

 

Das Fischsterben in der Fischzucht Felsenbach wurde am Mittwochmorgen festgestellt. Die Ermittlungen der Kantonspolizei ergaben, dass in der Nacht die Baustelle beim Westportal des Chlustunnels unerlaubt betreten wurde. Ein Elektrokasten wurde aufgebrochen und alle Stromschalter ausgestellt. Die unmittelbar unterhalb des Portals gelegene Fischzuchtanlage Felsenbach erhielt dadurch kein Pumpenwasser mehr. In der Folge verendeten praktisch alle 6000 bis 8000 Bachforellen-Sömmerlinge. Die Ermittlungen vor Ort wurden unterstützt vom Amt für Jagd und Fischerei.

Zeugenaufruf: Gemäss ersten Erkenntnissen hat sich der Vorfall kurz vor 3 Uhr nachts zugetragen. Die Kantonspolizei sucht Personen, die Feststellungen dazu machen können. Diese oder die Urheberschaft wenden sich bitte an den Polizeistützpunkt Montalin in Landquart, Telefon 081 257 66 60.

 

 Wechsel im Verwaltungsrat der

Klosters-Madrisa Bergbahnen AG 

 

Veit de Maddalena, seit 2018 Verwaltungsratspräsident der Klosters-Madrisa Bergbahnen AG, tritt auf die General -versammlung vom 12. September von seiner Funktion zurück. Der Verwaltungsrat schlägt Adrien Bron als Nachfolger vor. 

 

Nach über sieben Jahren als Präsident des Verwaltungsrates der Klosters-Madrisa Bergbahnen (KMB) hat Veit de Maddalena den Verwaltungsrat an der letzten Sitzung informiert, dass er auf die Generalversammlung vom 12. September aufgrund einer veränderten beruflichen Situation als Präsident zurücktritt. Er verlässt damit auch den Verwaltungsrat, dem er seit 2016 angehörte. Der Verwaltungsrat dankt Veit de Maddalena für seinen sehr grossen Einsatz für die KMB in äusserst anspruchsvollen Zeiten während der Restrukturierung des Unternehmens und der Corona-Pandemie. 

Der Verwaltungsrat hat sich an seiner Sitzung einstimmig für Adrien Bron als Nachfolger ausgesprochen und empfiehlt ihn den Aktionären anlässlich der kommenden Generalversammlung zur Wahl. Adrien Bron ist Partner beim Beratungsunternehmen Bain & Company und verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich Unternehmens- und Geschäftseinheitenstrategie, Fusionen und Übernahmen sowie Organisation. Er hat einen Masterabschluss der Universität St. Gallen (HSG) und einen MBA der Stanford Graduate School of Business in Palo Alto. Adrien Bron ist der KMB seit längerem verbunden und hat den Verwaltungsrat in den vergangenen zwölf Monaten pro bono strategisch beraten. Viele Jahre arbeitete er als Skilehrer in der Schweizer Skischule und ist zudem Mitglied des Madrisa-Clubs. 

 

 Weniger Hirsche – mehr Hasen

 

 st. Die Bestandserhebungen 2025 zeigen, dass die Hirsch -bestände gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen sind. Auch die Ergebnisse beim Reh deuten auf eher abneh- mende Bestände hin. Erfreulich zeigt sich auch die Anzahl Feld- hasen, die so hoch ist wie noch nie. Die Jagd trägt mit der Regu lierung der Wildbestände massgeblich zur Erreichung der Ziele bei, die in der Strategie «Lebensraum Wald-Wild 2021» definiert wurden.

 

Die Schätzung der Frühlingsbestände 2025 zeigt, dass die Jagd ihren Auftrag im vergangenen Jahr zur Reduktion des Hirschbestands erfüllt hat. Mit 13 585 Hirschen wird der kantonale Bestand um 640 Tiere tiefer eingeschätzt als im Vorjahr. «Die intensive Bejagung der letzten Jahre führte nun auch in den aus Wald-Wild-Sicht problematischen Gebieten des Rheintals, Prättigaus, Schanfiggs und Domleschgs zu einer Reduktion der Hirschbestände», sagt Adrian Arquint, Co-Amtsleiter des Amts für Jagd und Fischerei. In den Rehtestgebieten wurden in diesem Frühling 923 Tiere gezählt, gut 100 Rehe weniger als noch im Vorjahr. Zudem werden die Rehe auch auf den Hirschtaxationen mitgezählt. Dabei wurden in diesem Jahr 3302 Rehe erfasst (2024: 3488). Wie hoch die regionalen Rehbestände tatsächlich sind, zeigt sich erst anhand der Rehbockstrecke der Hochjagd.

In mehreren Regionen ist die angestrebte Reduktion erreicht: In der Strategie «Lebensraum Wald-Wild 2021» wurde die Reduktion der Schalenwildbestände als wichtige Massnahme zur Verbesserung der kantonalen Wald-Wild-Situation definiert. Die Jägerinnen und Jäger leisteten einen grossen Einsatz und reduzierten den Hirschbestand im Vergleich zum Jahr 2020 um 17 Prozent (2705 Hirsche). «In 19 der 21 Hirschregionen entspricht die Entwicklung des Hirschbestands der Zielsetzung der Strategie Lebensraum Wald-Wild 2021», sagt Adrian Arquint. Auf der diesjährigen Jagd können gemäss kantonalen Abschussplan 4835 Hirsche erlegt werden (2024: 4964 Hirsche), dies bei einem Anteil von 2638 weiblichen Tieren (2024: 2867). Die Bejagung von Gämsen und Rehen erfolgt in den meisten Regionen im Rahmen der Vorjahre. Einzig in der oberen Surselva wird die Bejagung der Gämsgeissen oberhalb der Waldgrenze aufgrund des nach wie vor tiefen Gämsbestands stärker eingeschränkt. Zur nachhaltigen Verjüngung der Wälder ist es in vielen Regionen sehr wichtig, dass die Jägerinnen und Jäger auch Rehgeissen und Gämsen im Wald intensiv bejagen.

 

Graubünden baut E-Voting-Angebot weiter aus

 

st. Seit März 2024 können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in 6 Pilotgemeinden in Graubünden elektronisch abstimmen. In der Zwischenzeit blickt der Kanton Graubünden auf sechs erfolgreiche Urnengänge mit E-Voting zurück. Bis Ende 2025 wird E-Voting in rund 20 Gemeinden im Kanton verfügbar sein. 

 

Im vergangenen Jahr startete der Kanton Graubünden mit den sechs Pilotgemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental den Versuchsbetrieb mit E-Voting. Die angemeldeten E-Voterinnen und E-Voter in diesen Gemeinden haben den neuen Stimmkanal rege genutzt – so haben bei der letzten eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar über 1100 Personen ihre Stimme elektronisch abgegeben. Mit dieser positiven Zwischenbilanz wird E-Voting im laufenden Jahr auf rund 20 Gemeinden ausgedehnt.

Ab dem Urnengang vom 28. September können die interessierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Arosa, Bonaduz, Davos, Domleschg, Malans, Maienfeld, Silvaplana, Grüsch, Rheinwald, Scharans und Tamins erstmals E-Voting nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich rechtzeitig für den elektronischen Stimmkanal anmelden. Eine Anmeldung kann entweder über die Internetseite des Kantons oder der Gemeinde erfolgen. Damit diese für den nächsten Urnengang berücksichtigt werden kann, muss sie spätestens acht Wochen vor dem entsprechenden Abstimmungstag eintreffen. Für die Volksabstimmung vom 28. September schliesst das Anmeldefenster am 3. August, resp. in der Gemeinde Davos bereits am 31. Juli.

 

Unterstützungsprogramm für

neue Schulleitungen

 

 st. Fast alle Volksschulen im Kanton Graubünden werden heute von Schulleitungen geführt. Um diese wichtige Funktion zu stärken, lanciert das Amt für Volksschule und Sport ab Schuljahr 2025/26 erstmals ein Unterstützungsprogramm. Mit diesem gezielten Angebot werden neue Führungskräfte bei ihrem Berufseinstieg begleitet und gefördert.

 

Das neue Unterstützungsprogramm «Einführung für Schulleitungen» des Amts für Volksschule und Sport (AVS) richtet sich an Schulleitungen der Volksschule, die ihr erstes Dienstjahr an einer Schulträgerschaft im Kanton Graubünden antreten, sowie an wiedereinsteigende Schulleitungen mit mindestens fünf Jahren beruflicher Abwesenheit.

Berufseinstieg unterstützen: Neue Schulleitungen erhalten gezielte Unterstützung, um sich in der Einstiegsphase rasch in ihrer verantwortungsvollen Funktion zurechtzufinden. Im Kern geht es darum, die vielfältigen Aufgaben, welche mit ihrer Funktion einhergehen, professionell zu meistern. Das Unterstützungsangebot ist so konzipiert, dass die neuen Schulleitungen möglichst effizient und praxisnah auf die spezifischen Anforderungen der Bündner Volksschule vorbereitet werden. «Schulleiterinnen und Schulleiter sorgen dafür, dass die Schule als Ganzes gut funktioniert: Sie führen die Lehrpersonen, entwickeln die Schule vorausschauend weiter und schaffen ein Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können», erklärt Amtsleiterin Chantal Marti-Müller.

Grundlagen und Vernetzung: Kurz nach Beginn des neuen Schuljahres erhalten die Teilnehmenden einen kompakten Überblick über die Bündner Volksschule, über die gesetzlichen Grundlagen, erörtern zentrale Fragen der Schulleitungsfunktion und lernen die für sie zuständigen Ansprechpersonen des AVS persönlich kennen. Die Einführung umfasst zwei obligatorische Veranstaltungen mit einer Gesamtdauer von eineinhalb Tagen, daneben bestehen weitere Angebote. «Einführung für Schulleitungen» ergänzt die bestehenden, individuellen Fachberatungen des AVS und ist konzeptuell am Unterstützungsprogramm für die Berufseinführung neuer Lehrpersonen angelehnt, welches im Kanton Graubünden bereits seit mehr als zehn Jahren erfolgreich etabliert ist.

 

Das EU-Vertragswerk: Der «Nebelspalter» bringt es auf den Punkt

 

Verleger und Chefredaktor des «Nebelspalters», Markus Somm (ein Historiker!): «Seit Freitag ist Schluss mit der Geheimnistuerei: die 1800 Seiten (!) Vertragswerk zu den künftigen Beziehungen mit der Europäischen Union liegen vor. 

Der Bundesrat und sein Heer an Chefbeamten können noch so lange versuchen, den EU-Deal mit vermeintlichen Ausnahmerege- lungen und Schutzklauseln schönzureden.

 

Zwei hässliche Wahrheiten bleiben im Rahmenabkommen bestehen:

 

• Die dynamische (sprich automatische) Rechtsübernahme von EU-Regelwerk, zu der sich die Schweiz verpflichten würde.

 

• Bei Streitfällen entscheidet der Europäische Gerichtshof, also die Richter der Europäsischen Union.  

 

Akzeptiert die Schweiz diese beiden fundamentalen Vertragsbe- dingungen, unterwirft sie sich dem Diktat der Europäischen Union, schafft ihre Wettbewerbsvorteile ab und gibt ihre direkte Demokratie auf. 

Das wäre das Ende der Eidgenossenschaft, wie wir sie kennen und lieben.

Der erfolgreichste Sonderfall der Welt wäre Geschichte. Game over.

 


 

Sie feiern heute Geburtstag

Wir gratulieren herzlich

Gaudenz Flury






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